Jammertal Golf & Spa-Resort
S
Im Herzen Deutschlands
Nordrhein-Westfalen
|
Münsterland
|
Datteln-Ahsen
92%
6992 Bewertungen
Jammertal Golf & Spa-Resort
S
Im Herzen Deutschlands
Nordrhein-Westfalen
|
Münsterland
|
Datteln-Ahsen
92%
6992 Bewertungen
Hotel Beschreibung
Wellness, Golfen und Gesundheit im Münsterland
In den Wäldern des Naturparks Haard im südlichen Münsterland in Nordrhein-Westfalen liegt das Wellnesshotel Jammertal Golf & Spa-Resort. Kaum zu glauben, dass dieses großzügige und komfortable Anwesen mit eigenem Golfplatz einst aus einem kleinen Heidehof entstanden ist. Ihrer inzwischen mehr als 170-jährigen Tradition als Gastgeber ist Familie Schnieder dabei treu geblieben. In ihrem Wellness-Resort können Sie sich wohlfühlen, entspannen und etwas für ihre Gesundheit tun. Dazu setzt man im Jammertal vor allem auf alternative Heilmethoden, die stets mit den neuesten wissenschaftlichen und schulmedizinischen Erkenntnissen kombiniert werden. Heilpraktiker, Ökotrophologen und Therapeuten sorgen im Jammertal Golf & Spa-Resort dafür, dass Wellness nicht nur gut tut, sondern auch nachhaltig wirkt.
Mitten im Naturpark Haard im Münsterland, auf einer großen Waldlichtung mit hoteleigenem Golfparcours, liegt das Jammertal Resort. Das aus einem alten Heidehof entstandene Hotel ist umgeben von zahllosen Laufstrecken sowie Rad- und Wanderwegen. Familie Schnieder liegt Nachhaltigkeit und Naturverbundenheit am Herzen. Regionale Produkte im Einkauf und ein nachhaltig geführter Hotelbetrieb mit Hackschnitzanlage, Sonnenkollektoren und Wärmetauschern sind schon seit vielen Jahren selbstverständlich. Die räumliche Großzügigkeit des Spas und des Außenbereichs mit Badeteich erstreckt sich auch über alle anderen Hotelbereiche.
Die neuwertige Wellness-Landschaft im Jammertal Golf & Spa-Resort umfasst mehr als 3.500 qm mit verschiedenen Pools und Solebecken, einem Schwimmteich, zwölf Sauna- und Wärmeräumen sowie eine Massagepraxis. Zudem wird ein abwechslungsreiches Aktiv- und Entspannungsprogramm geboten, das unter anderem Wanderungen, Radtouren (E-Bikes vorhanden) und Rückenschule beinhaltet.
Beauty
Im Beauty Portfolio finden Sie Ganzheitsbehandlungen für Körper, Geist und Seele sowie hochwertige Programme und Anwendungen von und mit den renommierten Produkten von Babor.
Medical Wellness
Eigener Golfplatz mit Schnieders Golfakademie am Haus: 9-Loch-Kurzplatz, 16-Loch-Putting-Green u. Driving-Range. Regelmäßig kleine Golfaktionen. Auch für Nicht-Golfer geeignet, die den Sport gerne kennenlernen möchten.
Auszeichnungen
Die Räumlichkeiten im Jammertal Golf & Spa-Resort sind frei von Elektrosmog. Matratzen ohne Federkern und frei wählbare Bettbezüge sowie Kissen garantieren eine störungsfreie Nachtruhe. Das Wellnesshotel hat ein eigenes Zentrum für Biomedizin und Alternativmedizin aufgebaut: Im AquaMed arbeitet ein Team aus Heilpraktikern, TCM-Therapeuten, Ökotrophologen, Gesundheitsberatern und Physiotherapeuten nach der Methode von Dr. Coy. Durch den Einsatz von Sonnenkollektoren und Hackschnitzelanlage heizt das Wellnesshotel komplett nachhaltig.
Die zahlreichen westfälischen Wasserschlösser wie beispielsweise Schloss Nordkirchen, das westfälische Versailles, oder Schloss Lembeck, die Burg Vischering, der Merfelder Bruch mit seinen Wildpferdeherden und die Halterner Seenplatte sind beliebte Sehenswürdigkeiten der Region. Wer es ein wenig urbaner mag, kommt in Münster beim Shopping oder bei Kultur- und Musicalbesuchen auf seine Kosten. Weitere Städte in der Umgebung sind Haltern, Billerbeck, Nottuln und Datteln. Alternativ können Sie den Spuren alter Industrieanlagen folgen, die 150 Jahre Geschichte geschrieben haben: Zeche Zollern, Brauereimuseum Dortmund, das alte Schiffshebewerk Henrichenburg in Waltrop und der Gasometer Oberhausen.
Schnieders gute Stube
Schnieders gute Stube
4 Restaurants stehen zur Auswahl. In allen wird gesundes, frisches Essen serviert, das den Gaumen kitzelt. Fleisch von heimischen Weidetieren, Getreide aus natürlichem Anbau, Kräuter aus dem eigenen Garten. Das Salz ist natürlich vollwertig und zum Süßen wir Bio-Rohrzucker verwendet.
- Die Küchentenne: neues, modernes Restaurant mit Weinbar und großer Terrasse; hier werden täglich Erlebnisbüfetts angeboten
- Sonnenpavillon: hier servieren wir die Halbpension-Menüs, auch in Kombination mit dem Büfett möglich
- Schnieders gute Stube: à la carte Restaurant
- Badebistro: ungezwungen im Bademantel genießen
Schnieders Waldhaus
In Wander- oder Radentfernung vom Hotel liegt das Waldhaus. Hier gibt es ebenfalls diverse Büfetts und die berühmte Münsterländer Kaffeetafel – im Sommer auf der großen Terrasse.
- Flasche Sekt
- Silence-Aroma-Massage
- Fahrräder inkl. Tourenplänen
- Sehnsucht nach Meer
- Kräuterölbad
- Serailbad
- Basis-Massage
- Vitalquelle
- Allegro
- Ganzkörperpeeling + Packung
- Farblichttherapie
- Täglich Sport- und Freizeitprogramm
- Nutzung der 3500qm großen Sauna- und Badelandschaft
- Schnieders gastronomisches Schlemmerprogramm
- Geführte Ausflüge
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Allergiker-Zimmer
- Rezeption 24 Stunden besetzt
- Garage oder Parkhaus
- Ruhige Zimmer
- Anzahl Zimmer: 107
Services
- Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)
Angebotsschwerpunkt
- Familienfreundlich
- Paarwellness
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
- Gerichte für Allergiker
Wellness & Spa
- Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 3500
Badeerlebnisse
- Außenpool ( in qm): 144
- Naturbadeteich / Naturschwimmbad
- Whirlpool
- Massagedüsen
- Innenpool ( in qm): 64
- Solebecken
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Dampfbad
- Tepidarium (38°C)
- Infrarot Sauna
- Aroma Dampfbad
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 19
- Private Spa Suite(n)
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
Körperanwendungen
- Entspannungsbäder
- Hydrojet Massage
- Serailbad
Schul- & Alternativmedizin
- Medizinische Massagen
- Physiotherapie
- Heilpraktiker:in im Haus
- Medizinische Bäder
- Akupunktur
Asiatische Angebote
- Trad. Chinesische Medizin (TCM)
- Meditation
Sport, Natur & Kursangebote
- Leihfahrräder
- Fitnessraum
- Anzahl der Fitnessgeräte
- E-Bike Verleih
Fit-& Aktivprogramme
- Nordic Walking
- Rückenschule
- Aqua Fitness
- Gymnastik
Gemeinsam erleben
- Geführte Wanderungen
- Bike Touren
Sportmöglichkeiten
- Mountainbike Parcours
- Wandern (mit Routenplan)
- Golfplatz in der Nähe
Kulturangebote
- Kulturausflüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die Schnieder e.K. (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Recklinghausen. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Amtsgericht Recklinghausen.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Die neuwertige Wellness-Landschaft im Jammertal Golf & Spa-Resort umfasst mehr als 3.500 qm mit verschiedenen Pools und Solebecken, einem Schwimmteich, zwölf Sauna- und Wärmeräumen sowie eine Massagepraxis. Zudem wird ein abwechslungsreiches Aktiv- und Entspannungsprogramm geboten, das unter anderem Wanderungen, Radtouren (E-Bikes vorhanden) und Rückenschule beinhaltet.
Beauty
Im Beauty Portfolio finden Sie Ganzheitsbehandlungen für Körper, Geist und Seele sowie hochwertige Programme und Anwendungen von und mit den renommierten Produkten von Babor.
Medical Wellness
Eigener Golfplatz mit Schnieders Golfakademie am Haus: 9-Loch-Kurzplatz, 16-Loch-Putting-Green u. Driving-Range. Regelmäßig kleine Golfaktionen. Auch für Nicht-Golfer geeignet, die den Sport gerne kennenlernen möchten.
Auszeichnungen
Die Räumlichkeiten im Jammertal Golf & Spa-Resort sind frei von Elektrosmog. Matratzen ohne Federkern und frei wählbare Bettbezüge sowie Kissen garantieren eine störungsfreie Nachtruhe. Das Wellnesshotel hat ein eigenes Zentrum für Biomedizin und Alternativmedizin aufgebaut: Im AquaMed arbeitet ein Team aus Heilpraktikern, TCM-Therapeuten, Ökotrophologen, Gesundheitsberatern und Physiotherapeuten nach der Methode von Dr. Coy. Durch den Einsatz von Sonnenkollektoren und Hackschnitzelanlage heizt das Wellnesshotel komplett nachhaltig.
Die zahlreichen westfälischen Wasserschlösser wie beispielsweise Schloss Nordkirchen, das westfälische Versailles, oder Schloss Lembeck, die Burg Vischering, der Merfelder Bruch mit seinen Wildpferdeherden und die Halterner Seenplatte sind beliebte Sehenswürdigkeiten der Region. Wer es ein wenig urbaner mag, kommt in Münster beim Shopping oder bei Kultur- und Musicalbesuchen auf seine Kosten. Weitere Städte in der Umgebung sind Haltern, Billerbeck, Nottuln und Datteln. Alternativ können Sie den Spuren alter Industrieanlagen folgen, die 150 Jahre Geschichte geschrieben haben: Zeche Zollern, Brauereimuseum Dortmund, das alte Schiffshebewerk Henrichenburg in Waltrop und der Gasometer Oberhausen.
Schnieders gute Stube
Schnieders gute Stube
4 Restaurants stehen zur Auswahl. In allen wird gesundes, frisches Essen serviert, das den Gaumen kitzelt. Fleisch von heimischen Weidetieren, Getreide aus natürlichem Anbau, Kräuter aus dem eigenen Garten. Das Salz ist natürlich vollwertig und zum Süßen wir Bio-Rohrzucker verwendet.
- Die Küchentenne: neues, modernes Restaurant mit Weinbar und großer Terrasse; hier werden täglich Erlebnisbüfetts angeboten
- Sonnenpavillon: hier servieren wir die Halbpension-Menüs, auch in Kombination mit dem Büfett möglich
- Schnieders gute Stube: à la carte Restaurant
- Badebistro: ungezwungen im Bademantel genießen
Schnieders Waldhaus
In Wander- oder Radentfernung vom Hotel liegt das Waldhaus. Hier gibt es ebenfalls diverse Büfetts und die berühmte Münsterländer Kaffeetafel – im Sommer auf der großen Terrasse.
- Flasche Sekt
- Silence-Aroma-Massage
- Fahrräder inkl. Tourenplänen
- Sehnsucht nach Meer
- Kräuterölbad
- Serailbad
- Basis-Massage
- Vitalquelle
- Allegro
- Ganzkörperpeeling + Packung
- Farblichttherapie
- Täglich Sport- und Freizeitprogramm
- Nutzung der 3500qm großen Sauna- und Badelandschaft
- Schnieders gastronomisches Schlemmerprogramm
- Geführte Ausflüge
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Allergiker-Zimmer
- Rezeption 24 Stunden besetzt
- Garage oder Parkhaus
- Ruhige Zimmer
- Anzahl Zimmer: 107
Services
- Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)
Angebotsschwerpunkt
- Familienfreundlich
- Paarwellness
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
- Gerichte für Allergiker
Wellness & Spa
- Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 3500
Badeerlebnisse
- Außenpool ( in qm): 144
- Naturbadeteich / Naturschwimmbad
- Whirlpool
- Massagedüsen
- Innenpool ( in qm): 64
- Solebecken
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Dampfbad
- Tepidarium (38°C)
- Infrarot Sauna
- Aroma Dampfbad
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 19
- Private Spa Suite(n)
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
Körperanwendungen
- Entspannungsbäder
- Hydrojet Massage
- Serailbad
Schul- & Alternativmedizin
- Medizinische Massagen
- Physiotherapie
- Heilpraktiker:in im Haus
- Medizinische Bäder
- Akupunktur
Asiatische Angebote
- Trad. Chinesische Medizin (TCM)
- Meditation
Sport, Natur & Kursangebote
- Leihfahrräder
- Fitnessraum
- Anzahl der Fitnessgeräte
- E-Bike Verleih
Fit-& Aktivprogramme
- Nordic Walking
- Rückenschule
- Aqua Fitness
- Gymnastik
Gemeinsam erleben
- Geführte Wanderungen
- Bike Touren
Sportmöglichkeiten
- Mountainbike Parcours
- Wandern (mit Routenplan)
- Golfplatz in der Nähe
Kulturangebote
- Kulturausflüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die Schnieder e.K. (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Recklinghausen. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Amtsgericht Recklinghausen.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Lage & Anfahrt
Unser Wellnesshotel liegt
Das Wellnesshotel liegt in in Nordrhein-Westfalen mitten in den Wäldern des Naturparks Haard im südlichen Münsterland, weit entfernt von Straßenlärm oder städtischer Hektik und zugleich gut erreichbar.
Anreise mit dem Auto
BAB 2
Ausfahrt Datteln (B 235) geradeaus bis zur Stadtmitte von Datteln. Am Neumarkt (Busbahnhof) vor dem Möbelhaus Braukhoff nach links abbiegen. Am Ende der Straße (Gabelung) rechts fahren. Sie fahren immer geradeaus, verlassen Datteln. Am Stoppschild (nach ca. 4 km) weiter geradeaus. Nach ca. 2 km liegt unser Hotel auf der linken Seite. Bitte im Wald auf den Wegweiser achten!
BAB 43
Ausfahrt Marl-Nord, Haltern-Flaesheim. Auf der Schnellstraße bis zur ersten Ampel. An der Ampel rechts, durch Flaesheim durch, in Richtung Datteln-Ahsen. Nach ca. 6 km an der beampelten Kreuzung (Ahsen) nach rechts Richtung Oer-Erkenschwick. An der nächsten Kreuzung (nach ca. 3 km und ohne Ampel) wieder rechts. Nach ca. 2 km liegt das Jammertal Golf & Spa-Resort auf der linken Seite.
Kontakt
Jammertal Golf & Spa-Resort
Nordrhein-Westfalen | Münsterland
Redder Str. 421
45711 Datteln – Ahsen
https://www.jammertal.de
[javascript protected email address]
Telefon: +49 2363 377 0