Seezeitlodge Hotel & Spa

Seezeitlodge Hotel & Spa

Im Südwesten Deutschlands
Saarland | Hunsrück | Gonnesweiler l Bostalsee

95%
6095 Bewertungen

Zimmer: 98/100
Sauberkeit: 90/100
Service: 98/100

Seezeitlodge Hotel & Spa

Im Südwesten Deutschlands
Saarland | Hunsrück | Gonnesweiler l Bostalsee

95%
6095 Bewertungen

Zimmer: 98/100
Sauberkeit: 90/100
Service: 98/100

Hotel Beschreibung

Wellness mit Seeblick auf den Spuren der Kelten 

In exponierter Alleinlage im Naturpark Saar-Hunsrück und auf einer Anhöhe über dem Bostalsee liegt das Wellnesshotel Seezeitlodge Hotel & Spa. Das Hotel im modernen designorientierten Ambiente ist ein Rückzugsort für alle Wellnessurlauber, Sportler, Genießer sowie Kultur- und Naturliebhaber und eng verknüpft mit den Traditionen der Region und der Kultur der Kelten.

„Echt schön. Schön echt“  - unter diesem Motto hat das Gastgeberpaar Kathrin und Christian Sersch ihr Wellness-Resort Seezeitlodge gestellt. Die Verbindung zur Kultur der Kelten zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Haus. Auch das Seezeit Spa steht ganz im Zeichen der keltischen Heilkunst und Naturrituale. Dies ist sowohl in den Wellnessbehandlungen als auch in den Saunaritualen und dem mentalen Rahmenprogramm spürbar. So werden zum Beispiel verschiedene Baum- und Wald- Meditationen sowie Yoga  angeboten. Regelmäßig stehen Yoga Retreats im Zeichen des keltischen Jahreskreises auf dem Programm. Wer seine eigene Yoga- und Meditations-Praxis ausführen möchte, kann dies im "zeit raum" ausprobieren. Hier laden Holzdecks in idyllischer Hanglage zum Entspannen ein.

  • Ruheraum "Waldgeflüster" mit 260 qm
  • eine große Poolterrasse
  • ein Floating-Becken
  • ein keltisches Saunadorf mit Jurte, verschiedenen Saunen und Ruhebereichen und einer Feuerstelle
  • ein NaturBadeteich mit kleinem Strandbereich und gemütlichen Rückzugsorten mit Liegen und Daybeds
  • ein beheizter Innen- und Außenpool im Infinity-Stil mit Blick auf den See,
  • ein Indoor-Saunabereich mit Panoramablick sowie
  • ein Aroma-Dampfbad
  • eine Bio-Sauna  und Aroma-Dampfbad nur für Damen und
  • ein Spa-Bistro

runden das Angebot ab. Aktivurlauber können sich entweder im modernen Fitnessraum der Seezeitlodge betätigen oder die zahlreichen Angebote wie Schwimmen, Tauchen, Segeln, Surfen oder Stand Up Paddling am und im Bostalsee testen. Der hauseigene 18-Loch-Golfplatz auf 55 Hektar ist nur 5 km von der Seezeitlodge entfernt.

Kulinarisch stehen Leichtigkeit und Natürlichkeit auf der Speisekarte der Seezeitlodge. Im Restaurant "Lumi" werden hochwertige, saisonale Speisen mit Kräutern aus dem eigenen Küchengarten serviert. Zudem arbeitet das Küchenteam der Seezeitlodge mit klassischen Konservierungsmethoden, wie Einlegen, Räuchern oder Fermentieren, die auch schon bei den Kelten bekannt waren. In der hauseigenen Backstube entstehen täglich viele Köstlichkeiten, darunter auch das Hausbrot aus Sauerteig.

Besonderheiten

Außergewöhnlich ist das keltische Außensauna Dorf der Seezeitlodge mit großem Ritualplatz mit Räucher- und Feuerstelle sowie ein Dusch- und Ruhehaus Ruhehaus mit Ausblick auf den See. Eine Meditations- Kräuter- und eine Keltische Sauna stehen den Gästen für die unterschiedlichen Saunarituale zur Verfügung. Das 8 Grad kalte Tauchbecken und eine Eimer Schwalldusche sorgen für Abkühlung. Eine große Jurte  mit 360 Grad Feuerstelle lädt zusätzlich zum Entspannen ein.

Das Seezeit Spa holt die Natur ins Innere und steht ganz im Zeichen der keltischen Heilkunst und der Naturheilkunde. Auf 5.000 qm findet der Gast im Seezeit Spa Erholung und Entspannung pur. Uraltes Wissen um Lebensrhythmen, Jahreszeiten und Heilkräuter fließt in die Saunarituale, Signature-Behandlungen und das mentale Rahmenprogramm ein. 

Ein großzügiger, beheizter Innen- und Außenpool im Infinity Stil mit Blick in die Natur, Panoramasauna mit Seeblick,  Aroma-Dampfbad, Kräuterbad, Damensauna mit Biosauna und Aroma-Dampfbad, Ruheraum mit Hängesesseln und Relax Nischen runden das Angebot ab. Ein NaturBadeteich mit kleinem Strandbereich und gemütlichen Rückzugsorten fügt sich harmonisch in das Gelände ein. Der  Ruheraum "Waldgeflüster" lädt zum Entspannen und Träumen ein.

Ein Floating-Becken kann exklusiv als Privat Spa-Erlebnis gebucht werden.

Im keltischen Außensaunadorf finden sich zusätzlich einen großen Ritualplatz mit Räucher- und Feuerstelle, ein Dusch- und Ruhehaus mit Blick auf den See sowie jeweils eine Meditations-, Kräuter- und Keltische Sauna. Eine große Jurte mit 360 Grad Feuerstelle lädt zusätzlich zum Entspannen ein. Für Abkühlung sorgen ein 8 Grad kaltes Tauchbecken und eine Eimer-Schwalldusche.   

Beauty

Im Seezeit Spa werden die Gäste mit individuellen Kosmetikbehandlungen und Massagen mit Produkten von Thalgo, Pino und Team Dr. Joseph verwöhnt. Fast in Vergessenheit geratenes Wissen aus der Heilkunst der Kelten wird im Seezeit Spa in zeitgemäße, authentische Wellness-Anwendungen übersetzt. Zu den Signature Treatments gehören zum Beispiel  eine Honigmassage mit eigenem Honig oder die "Keltische Steinkraft", eine Massage mit dem Keltenstab aus Basaltstein.  Aber auch klassische Beauty-Behandlungen, wie Peelings  und tiefenreinigende Gesichtsbehandlungen, stehen in der Seezeitlodge auf dem Spa Menü.

Medical Wellness

Achtsamkeitsübungen, Meditationen und Yoga finden in der Seezeitlodge im Meditationsbereich am Waldrand statt. Im naturbelassenen Wäldchen unterhalb des Meditationsbereichs "Zeit Raum" können die Gäste einen achtsamen Waldspaziergang - das Waldbaden - ausprobieren. 

Auszeichnungen

Die Seezeitlodge Hotel & Spa liegt im St. Wendeler Land, direkt am Bostalsee. Die keltische Kultur spielt hier eine große Rolle und findet sich nicht nur in den Signature Treatments, Saunaritualen und Mentalprogramm im Seezeit Spa wieder sondern setzt sich auch im Innendesign fort. Das Hotel lässt ebenso Feste im keltischen Jahreskreis wie Sonnwendfeiern, Mondfeste oder die Walpurgisnacht wieder aufleben.

Die Region rund um den Bostalsee lässt sich am besten per Rad erkunden. Die sieben großen und bestens ausgeschilderten Routen führen zum Beispiel

  • rund um den Bostalsee,
  • durch die Wiesen und Wälder des Natturparks Saar-Hunsrück und durch
  • den Nationalpark Hunsrück-Hochwald.

Außerdem gibt es die grenzüberschreitende VeloRoute SaarLorLux, die auch durch Frankreich und Luxemburg führt.

Auf diesen Touren entdecken die Urlauber auch die Einflüsse der Kelten in dieser Region. Ein beliebtes Ausflugsziel ist der Ringwall in Otzenhausen, einer mächtigen Befestigungsanlage, die als eines der am besten erhaltenen keltischen Monumente in Deutschland gilt.

Wer lieber zu Fuß unterwegs ist, kann zum Beispiel eine Etappe auf dem Saar-Hunsrück-Steig, einem von Deutschlands Top-Fernwanderwegen, wandern und die artenreiche Natur genießen.

Neben Wandern und Radfahren ist der Bostalsee prädestiniert für die unterschiedlichsten Wassersportarten. Die Angebote reichen hier von

  • Schwimmen
  • Segeln oder
  • Angeln bis hin zu
  • Tauchen
  • Surfen oder
  • Stand Up Paddling.

Die UNESCO Weltkulturerbestätte Völklinger Hütte ist das bedeutendste erhaltene Eisenwerk aus dem 19./20. Jahrhundert und dient heute als kulturelles Zentrum für Konzerte, Festivals, Lesungen und Ausstellungen.

Trier und die schöne Altstadt von St. Wendel laden zum Shoppen und vielfältigen kulturellen Erlebnissen ein. Empfehlenswert ist auch ein Ausflug in die Nachbarländer Frankreich und Luxemburg.

Sport

Den Gästen wird ein umfangreiches Aktivprogramm angeboten. Hierzu gehören geführte Nordic Walking Touren, Yoga Stunden und -Retreats sowie Wanderungen mit einem Guide. Eine perfekte Joggingstrecke führt auf 6,8 Kilometern rund um den See.

Die direkte Lage am Bostalsee lädt alle Wassersportbegeisterten zu Stand Up Paddling, Surfen oder Segeln ein. Auch Stand-up Paddle Yoga steht auf dem Programm.

Fitness

Der Fitnessraum ist mit den neusten Geräten von Techno Gym ausgestattet und ist 24 Stunden rund um die Uhr geöffnet. Ob Laufband, Crosstrainer, Stepper oder Hanteln auf 95 qm lässt es sich professionell trainieren.

Personal Trainer arbeiten individuelle Trainingskonzepte aus und sorgen für die richtige Mischung aus Konsequenz, Motivation und Spaß.

Golf

5 km von der Seezeitlodge entfernt liegt der hoteleigene 18-Loch-Golfplatz Bostalsee. Neun Spielbahnen mit digitalisierten Abschlagtafeln und Wegbeschreibungen genügen sowohl technisch als auch optisch höchsten Anforderungen.

Restaurant-Lumi-und-Bar-Nox

Im Restaurant Lumi mit großzügiger Terrasse und Blick auf den See genießen die Gäste der Seezeitlodge hochwertig zubereitete Speisen, immer saisonal und  mit Kräutern aus dem hauseigenen Garten verfeinert. Unter den ca. 40 Kräutern sind Pflanzen wie Bärlauch, verschiedene Kressen, Giersch, Wiesenkerbel oder Sauerampfer, Kräuter, die auch schon bei den Kelten bekannt waren. Auch alte Getreidesorten, wie Dinkel , Einkorn oder Emmer fließen in die Zubereitung der Gerichte mit ein. Alle Produkte stammen überwiegend von regionalen Produzenten.

Brot und Gebäck werden täglich im eigenen Ofen von zwei Bäckern zubereitet und das Frühstück bietet eine Vielfalt an regionalen Erzeugnissen und Bio Produkten.

Bar Nox

In der Lobby und ebenfalls mit Blick auf den Bostalsee liegt die Hotelbar Nox. Hier werden Signature Cocktails mit keltischen Kräutern serviert, aber natürlich stehen auch klassischen Drinks, Aperitifs, Digestifs und Weine auf der Karte.

Hotelausstattung

  • WLAN kostenfrei
  • Allergiker-Zimmer
  • Rezeption 24 Stunden besetzt
  • Haustiere erlaubt
  • Garage oder Parkhaus
  • Ruhige Zimmer
  • Bibliothek
  • Barrierefreie Einrichtung
  • Anzahl Zimmer: 97

Services

  • Early Check in / Late Check out
  • Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)

Angebotsschwerpunkt

  • Familienfreundlich
  • Paarwellness

Restaurant

  • Hotelbar
  • Vegetarische | Vegane Küche
  • Außenterrasse
  • Gerichte für Allergiker

Wellness & Spa

  • Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 5.000

Badeerlebnisse

  • Außenpool ( in qm): 51
  • Naturbadeteich / Naturschwimmbad
  • Badesee (Entfernung in Metern): 100
  • Innenpool ( in qm): 93

Saunaformen

  • Finnische Sauna (95°-110°C)
  • Bio Sauna (40°-60°C)
  • Dampfbad
  • Aroma Dampfbad

Körper- und Schönheitspflege | Beauty

  • Anzahl der Pflegekabinen: 7
  • Lady Spa
  • Private Spa Suite(n)

Beautyanwendungen

  • Klassische Kosmetik
  • Naturkosmetik
  • Thalasso Kosmetik

Körperanwendungen

  • Wellness-Massagen

Asiatische Angebote

  • Yoga
  • Meditation

Sport, Natur & Kursangebote

  • Größe des Fitnessraum (in qm): 95
  • Leihfahrräder
  • Fitnessraum
  • E-Bike Verleih

Fit-& Aktivprogramme

  • Nordic Walking

Gemeinsam erleben

  • Geführte Wanderungen

Coaching Angebote

  • Personal Training

Sportmöglichkeiten

  • Mountainbike Parcours
  • Wandern (mit Routenplan)
  • Golfplatz in der Nähe
  • Ausgewiesene Laufstrecken

Kulturangebote

  • Konzerte
  • Kulturausflüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seezeitlodge Hotel GmbH

1          GELTUNGSBEREICH

1.1       Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Seezeitlodge Hotel GmbH (Hotel), mit Dritten (Kunde) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung des Kunden sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2       Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3       Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2          VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1       Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Reservierung bzw. eines Angebots des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch den Vertrag in Textform bestätigen.

2.2       Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3          LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1       Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2       Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3       Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4       Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5       Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6       Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7       In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8       Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9       Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4          RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /      NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1       Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedarf der Textform.

4.2       Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag wirksam vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3       Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume und/oder Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4       Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5          RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1       Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2       Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3       Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 der AGB vorliegt.

5.4       Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6          ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1       Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2       Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3       Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 80%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7          BEREITSTELLUNG VON VERANSTALTUNGSRÄUMEN UND PERSONAL

7.1       Reservierte Veranstaltungsräume (Räume) stehen dem Kunden (Veranstalter) nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels.

7.2       Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Veranstaltungsräumen werden in Rechnung gestellt:

bis 40 Tage vor Ankunft keine Kosten

39-30 Tage vor Ankunft   30% der vereinbarten Preise

29-14 Tage vor Ankunft   45% der vereinbarten Preise

13-2   Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Preise

2-0     Tage vor Ankunft 100% der vereinbarten Preise

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume und Tagungspauschalen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Räume oder Arrangements hat der Veranstalter für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den entsprechenden Betrag zu zahlen.

Dem Veranstalter kann vom Hotel auch nach Ende der Veranstaltung Personal zur Verfügung gestellt. Bei Veranstaltungen, die über das vereinbarte Ende oder über 24 Uhr hinausgehen, werden dem Veranstalter pro Mitarbeiter und Stunde 25.00 Euro inklusive der derzeit gültigen MwSt. in Rechnung gestellt.

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden dem Veranstalter alle Getränke nach tatsächlichen Verbrauch berechnet.

Das Hotel benötigt bei allen Veranstaltungen bis spätestens 2 Arbeitstagen vor Beginn der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen. Eine Garantiezahl muss der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels in Textform mitgeteilt werden und bedarf der Rückbestätigung. Diese angegebene Zahl der teilnehmenden Personen gilt in Folge als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, so wird das Hotel nach der tatsächlich anwesenden Personenanzahl abrechnen. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl von über 10% ist das Hotel gegenüber dem Veranstalter berechtigt, die Preise neu zu berechnen und/oder die bestätigten Räumlichkeiten zu tauschen. Ändern oder verschieben sich die Schlusszeiten der Veranstaltung, so bedarf dieses der unverzüglichen Mitteilung des Veranstalters in Textform und der Rückbestätigung der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht unverzüglich, so kann das Hotel dem Veranstalter zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.

7.3       Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

7.4       Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

7.5       Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

7.6       Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

7.7       Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

7.8       Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

7.9       Für Beschädigungen der Einrichtung und/oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

7.10      Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

7.11      Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

8          HAFTUNG DES HOTELS

8.1       Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 der AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2       Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.3       Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5 der AGB.

8.4       Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5 der ASGB.

9          ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

9.1       Die EU bietet zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung eine Plattform unter:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DEhttp://ec.europa.eu/consumers/odr

9.2       Das Hotel ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Dienstleistungen im Freizeitbereich: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de) teilzunehmen.

10        SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1      Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2      Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das für den Sitz des Hotels jeweils örtlich zuständige Gericht. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das jeweils für den Sitz des Hotels örtlich zuständige Gericht. Das Hotel ist nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3      Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) für den Kauf und die Verwendung von Tickets der Seezeitlodge Hotel GmbH


Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für den Erwerb und die Verwendung von Tickets zu Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH (bspw. zur Küchenparty). Der Erwerber und/oder Inhaber akzeptiert diese ATGB durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets.

  1. Ticketbestellung
  2. Tickets für Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH sind grundsätzlich nur bei der Seezeitlodge Hotel GmbH oder autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
  3. Eine nachträgliche Änderung oder Zurücknahme der Bestellung ist nicht möglich. Die Seezeitlodge Hotel GmbH nimmt das vom Kunden abgegebene Angebot erst mit ausdrücklicher Erklärung oder der Absendung der Tickets an den Kunden an.
  4. Zahlung
  5. Die Seezeitlodge Hotel GmbH behält sich das Eigentum an den verwendeten Tickets bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung durch den Kunden vor. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sofern der Kunde seiner Verpflichtung zur Begleichung des Rechnungsbetrags nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt
  6. Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist berechtigt, die Bestellung zu kündigen, sofern der Kunde seiner Verpflichtung zur Begleichung des Rechnungsbetrags nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt und keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
  7. Autorisierten Vorverkaufsstellen bleibt es vorbehalten, abweichende Bestimmungen zu treffen.
  8. Versand der Tickets
  9. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr des Ticketversands. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Seezeitlodge Hotel GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
  10. Die Verpflichtung zur Auswahl eines geeigneten Transportunternehmens liegt bei der Seezeitlodge Hotel GmbH.
  11. Beanstandungen
  12. Der Käufer hat die Tickets nach Erhalt daraufhin zu prüfen, ob Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Ort mit seiner Bestellung übereinstimmen. Eine Beanstandung fehlerhafter Tickets hat er der Seezeitlodge Hotel GmbH gegenüber schriftlich oder auf dem Postweg unverzüglich, spätestens jedoch binnen dreier Arbeitstage nach Zugang der Tickets an die Kontaktdaten mitzuteilen, die unter Ziffer 8 mitgeteilt werden.
  13. Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets bestehen nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen nicht mehr. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail.
  14. Umtausch und Rückerstattung
  15. Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tickets, die untergehen oder dem Kunden Abhandenkommen werden weder ersetzt, noch zurückerstattet.
  16. Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist berechtigt, Änderungen oder Variationen am Programm vorzunehmen, sofern dies besondere Vorkommnisse erfordern, die nicht im Einflussbereich der Seezeitlodge Hotel GmbH liegen.
  17. Der Kunde hat Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises sowie aller berechneten Gebühren, wenn Veranstaltungen abgesagt werden.
  18. Kein Weiterverkauf der Tickets
  19. Dem Kunden ist der Erwerb der Tickets ausschließlich zur privaten Nutzung gestattet.
  20. Ticketinhabern ist es daher ausdrücklich untersagt, Tickets zu kommerziellen Zwecken und/oder mit Gewinnerzielungsabsicht weiterzugeben oder weiterzuveräußern. Hierzu zählen insbesondere:
    1. die Weitergabe der Tickets zu einem höheren Preis als dem ursprünglichen Kaufpreis, auch wenn dies im privaten Rahmen passiert,
    2. die Weitergabe der Tickets als Werbegeschenk oder zu Zwecken der Vermarktung, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Seezeitlodge Hotel GmbH genehmigt ist,
    3. das Anbieten der Tickets bei Internetauktionen oder vergleichbaren Diensten, sowie
    4. die gewerbliche und oder kommerzielle Weiterveräußerung der Tickets, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Seezeitlodge Hotel GmbH genehmigt ist.
  21. Im Falle einer Weitergabe des Tickets ist die Seezeitlodge Hotel GmbH berechtigt, vom Kunden Auskunft über den neuen Inhaber des Tickets (insb. über dessen Namen, Kontaktdaten und Geburtsdatum) zu verlangen.
  22. Das Ticket wird ungültig, sofern es vom Erwerber für die in dieser Ziffer genannten Zwecke verwendet wird oder der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB verstößt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich die Seezeitlodge Hotel GmbH das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und/ oder weitere zivil- und/ oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
  23. Recht am eigenen Bild

Bei den Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist dazu berechtigt, Fotos und Filme der Veranstaltung für journalistische Fachartikel oder ihre eigene Internetpräsenz zu nutzen. Die Teilnahme des Kunden stellt eine eindeutig bestätigende Handlung dar, durch die er sich hiermit einverstanden erklärt. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Seezeitlodge GmbH können unter https://seezeitlodge-bostalsee.de/datenschutz/ eingesehen werden.

  1. Kontaktdaten der Seezeitlodge Hotel GmbH

Am Bostalsee 1

66625 Gonnesweiler

Telefon: +49 6852 80 98 0

E-Mail: mail@seezeitlodge.de

Geschäftsführer: Kathrin Sersch, Christian Sersch

  1. Haftungsausschluss
  2. Der Kunde hält sich auf eigene Gefahr am und im Veranstaltungsort auf.
  3. Die Seezeitlodge Hotel GmbH haftet bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Seezeitlodge Hotel GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Die Haftung der Seezeitlodge Hotel GmbH ist auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern es zu Schäden kommt, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit der Seezeitlodge Hotel GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten beruhen.
  6. Haftungsbeschränkungen und/oder Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit die Seezeitlodge Hotel GmbH eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  7. Datenschutz
  8. Die Seezeitlodge Hotel GmbH verarbeitet sämtliche personenbezogene Daten des Kunden, unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Insbesondere werden die Daten zur Durchführung des Vertrags mit dem Kunden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) im für den Vertrag erforderlichen Umfang verarbeitet.
  9. Soweit dies für die Durchführung des Vertrags, insbesondere für die Abwicklung und den Ticketversand erforderlich ist, ist die Seezeitlodge Hotel GmbH zur Weitergabe der Daten an sorgfältig ausgewählte Tritte unter Beachtung des Datenschutzrechts berechtigt. Sofern ein berechtigtes Interesse der Seezeitlodge Hotel GmbH besteht, ist diese ferner berechtigt, die Daten zur Verwendung von Direktwerbung zu nutzen.
  10. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Betroffenen finden diese unter https://seezeitlodge-bostalsee.de/datenschutz/
  11. Gerichtsstand
  12. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz des Hotels jeweils örtlich zuständige Gericht. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das jeweils für den Sitz des Hotels örtlich zuständige Gericht. Das Hotel ist nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt der Sitz des Hotels ebenfalls als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  13. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Das Seezeit Spa holt die Natur ins Innere und steht ganz im Zeichen der keltischen Heilkunst und der Naturheilkunde. Auf 5.000 qm findet der Gast im Seezeit Spa Erholung und Entspannung pur. Uraltes Wissen um Lebensrhythmen, Jahreszeiten und Heilkräuter fließt in die Saunarituale, Signature-Behandlungen und das mentale Rahmenprogramm ein. 

Ein großzügiger, beheizter Innen- und Außenpool im Infinity Stil mit Blick in die Natur, Panoramasauna mit Seeblick,  Aroma-Dampfbad, Kräuterbad, Damensauna mit Biosauna und Aroma-Dampfbad, Ruheraum mit Hängesesseln und Relax Nischen runden das Angebot ab. Ein NaturBadeteich mit kleinem Strandbereich und gemütlichen Rückzugsorten fügt sich harmonisch in das Gelände ein. Der  Ruheraum "Waldgeflüster" lädt zum Entspannen und Träumen ein.

Ein Floating-Becken kann exklusiv als Privat Spa-Erlebnis gebucht werden.

Im keltischen Außensaunadorf finden sich zusätzlich einen großen Ritualplatz mit Räucher- und Feuerstelle, ein Dusch- und Ruhehaus mit Blick auf den See sowie jeweils eine Meditations-, Kräuter- und Keltische Sauna. Eine große Jurte mit 360 Grad Feuerstelle lädt zusätzlich zum Entspannen ein. Für Abkühlung sorgen ein 8 Grad kaltes Tauchbecken und eine Eimer-Schwalldusche.   

Beauty

Im Seezeit Spa werden die Gäste mit individuellen Kosmetikbehandlungen und Massagen mit Produkten von Thalgo, Pino und Team Dr. Joseph verwöhnt. Fast in Vergessenheit geratenes Wissen aus der Heilkunst der Kelten wird im Seezeit Spa in zeitgemäße, authentische Wellness-Anwendungen übersetzt. Zu den Signature Treatments gehören zum Beispiel  eine Honigmassage mit eigenem Honig oder die "Keltische Steinkraft", eine Massage mit dem Keltenstab aus Basaltstein.  Aber auch klassische Beauty-Behandlungen, wie Peelings  und tiefenreinigende Gesichtsbehandlungen, stehen in der Seezeitlodge auf dem Spa Menü.

Medical Wellness

Achtsamkeitsübungen, Meditationen und Yoga finden in der Seezeitlodge im Meditationsbereich am Waldrand statt. Im naturbelassenen Wäldchen unterhalb des Meditationsbereichs "Zeit Raum" können die Gäste einen achtsamen Waldspaziergang - das Waldbaden - ausprobieren. 

Auszeichnungen

Die Seezeitlodge Hotel & Spa liegt im St. Wendeler Land, direkt am Bostalsee. Die keltische Kultur spielt hier eine große Rolle und findet sich nicht nur in den Signature Treatments, Saunaritualen und Mentalprogramm im Seezeit Spa wieder sondern setzt sich auch im Innendesign fort. Das Hotel lässt ebenso Feste im keltischen Jahreskreis wie Sonnwendfeiern, Mondfeste oder die Walpurgisnacht wieder aufleben.

Die Region rund um den Bostalsee lässt sich am besten per Rad erkunden. Die sieben großen und bestens ausgeschilderten Routen führen zum Beispiel

  • rund um den Bostalsee,
  • durch die Wiesen und Wälder des Natturparks Saar-Hunsrück und durch
  • den Nationalpark Hunsrück-Hochwald.

Außerdem gibt es die grenzüberschreitende VeloRoute SaarLorLux, die auch durch Frankreich und Luxemburg führt.

Auf diesen Touren entdecken die Urlauber auch die Einflüsse der Kelten in dieser Region. Ein beliebtes Ausflugsziel ist der Ringwall in Otzenhausen, einer mächtigen Befestigungsanlage, die als eines der am besten erhaltenen keltischen Monumente in Deutschland gilt.

Wer lieber zu Fuß unterwegs ist, kann zum Beispiel eine Etappe auf dem Saar-Hunsrück-Steig, einem von Deutschlands Top-Fernwanderwegen, wandern und die artenreiche Natur genießen.

Neben Wandern und Radfahren ist der Bostalsee prädestiniert für die unterschiedlichsten Wassersportarten. Die Angebote reichen hier von

  • Schwimmen
  • Segeln oder
  • Angeln bis hin zu
  • Tauchen
  • Surfen oder
  • Stand Up Paddling.

Die UNESCO Weltkulturerbestätte Völklinger Hütte ist das bedeutendste erhaltene Eisenwerk aus dem 19./20. Jahrhundert und dient heute als kulturelles Zentrum für Konzerte, Festivals, Lesungen und Ausstellungen.

Trier und die schöne Altstadt von St. Wendel laden zum Shoppen und vielfältigen kulturellen Erlebnissen ein. Empfehlenswert ist auch ein Ausflug in die Nachbarländer Frankreich und Luxemburg.

Sport

Den Gästen wird ein umfangreiches Aktivprogramm angeboten. Hierzu gehören geführte Nordic Walking Touren, Yoga Stunden und -Retreats sowie Wanderungen mit einem Guide. Eine perfekte Joggingstrecke führt auf 6,8 Kilometern rund um den See.

Die direkte Lage am Bostalsee lädt alle Wassersportbegeisterten zu Stand Up Paddling, Surfen oder Segeln ein. Auch Stand-up Paddle Yoga steht auf dem Programm.

Fitness

Der Fitnessraum ist mit den neusten Geräten von Techno Gym ausgestattet und ist 24 Stunden rund um die Uhr geöffnet. Ob Laufband, Crosstrainer, Stepper oder Hanteln auf 95 qm lässt es sich professionell trainieren.

Personal Trainer arbeiten individuelle Trainingskonzepte aus und sorgen für die richtige Mischung aus Konsequenz, Motivation und Spaß.

Golf

5 km von der Seezeitlodge entfernt liegt der hoteleigene 18-Loch-Golfplatz Bostalsee. Neun Spielbahnen mit digitalisierten Abschlagtafeln und Wegbeschreibungen genügen sowohl technisch als auch optisch höchsten Anforderungen.

Restaurant-Lumi-und-Bar-Nox

Im Restaurant Lumi mit großzügiger Terrasse und Blick auf den See genießen die Gäste der Seezeitlodge hochwertig zubereitete Speisen, immer saisonal und  mit Kräutern aus dem hauseigenen Garten verfeinert. Unter den ca. 40 Kräutern sind Pflanzen wie Bärlauch, verschiedene Kressen, Giersch, Wiesenkerbel oder Sauerampfer, Kräuter, die auch schon bei den Kelten bekannt waren. Auch alte Getreidesorten, wie Dinkel , Einkorn oder Emmer fließen in die Zubereitung der Gerichte mit ein. Alle Produkte stammen überwiegend von regionalen Produzenten.

Brot und Gebäck werden täglich im eigenen Ofen von zwei Bäckern zubereitet und das Frühstück bietet eine Vielfalt an regionalen Erzeugnissen und Bio Produkten.

Bar Nox

In der Lobby und ebenfalls mit Blick auf den Bostalsee liegt die Hotelbar Nox. Hier werden Signature Cocktails mit keltischen Kräutern serviert, aber natürlich stehen auch klassischen Drinks, Aperitifs, Digestifs und Weine auf der Karte.

Hotelausstattung

  • WLAN kostenfrei
  • Allergiker-Zimmer
  • Rezeption 24 Stunden besetzt
  • Haustiere erlaubt
  • Garage oder Parkhaus
  • Ruhige Zimmer
  • Bibliothek
  • Barrierefreie Einrichtung
  • Anzahl Zimmer: 97

Services

  • Early Check in / Late Check out
  • Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)

Angebotsschwerpunkt

  • Familienfreundlich
  • Paarwellness

Restaurant

  • Hotelbar
  • Vegetarische | Vegane Küche
  • Außenterrasse
  • Gerichte für Allergiker

Wellness & Spa

  • Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 5.000

Badeerlebnisse

  • Außenpool ( in qm): 51
  • Naturbadeteich / Naturschwimmbad
  • Badesee (Entfernung in Metern): 100
  • Innenpool ( in qm): 93

Saunaformen

  • Finnische Sauna (95°-110°C)
  • Bio Sauna (40°-60°C)
  • Dampfbad
  • Aroma Dampfbad

Körper- und Schönheitspflege | Beauty

  • Anzahl der Pflegekabinen: 7
  • Lady Spa
  • Private Spa Suite(n)

Beautyanwendungen

  • Klassische Kosmetik
  • Naturkosmetik
  • Thalasso Kosmetik

Körperanwendungen

  • Wellness-Massagen

Asiatische Angebote

  • Yoga
  • Meditation

Sport, Natur & Kursangebote

  • Größe des Fitnessraum (in qm): 95
  • Leihfahrräder
  • Fitnessraum
  • E-Bike Verleih

Fit-& Aktivprogramme

  • Nordic Walking

Gemeinsam erleben

  • Geführte Wanderungen

Coaching Angebote

  • Personal Training

Sportmöglichkeiten

  • Mountainbike Parcours
  • Wandern (mit Routenplan)
  • Golfplatz in der Nähe
  • Ausgewiesene Laufstrecken

Kulturangebote

  • Konzerte
  • Kulturausflüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seezeitlodge Hotel GmbH

1          GELTUNGSBEREICH

1.1       Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Seezeitlodge Hotel GmbH (Hotel), mit Dritten (Kunde) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung des Kunden sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2       Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3       Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2          VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1       Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Reservierung bzw. eines Angebots des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch den Vertrag in Textform bestätigen.

2.2       Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3          LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1       Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2       Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3       Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4       Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5       Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6       Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7       In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8       Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9       Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4          RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /      NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1       Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedarf der Textform.

4.2       Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag wirksam vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3       Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume und/oder Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4       Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5          RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1       Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2       Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3       Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 der AGB vorliegt.

5.4       Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6          ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1       Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2       Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3       Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 80%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7          BEREITSTELLUNG VON VERANSTALTUNGSRÄUMEN UND PERSONAL

7.1       Reservierte Veranstaltungsräume (Räume) stehen dem Kunden (Veranstalter) nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels.

7.2       Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Veranstaltungsräumen werden in Rechnung gestellt:

bis 40 Tage vor Ankunft keine Kosten

39-30 Tage vor Ankunft   30% der vereinbarten Preise

29-14 Tage vor Ankunft   45% der vereinbarten Preise

13-2   Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Preise

2-0     Tage vor Ankunft 100% der vereinbarten Preise

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume und Tagungspauschalen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Räume oder Arrangements hat der Veranstalter für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den entsprechenden Betrag zu zahlen.

Dem Veranstalter kann vom Hotel auch nach Ende der Veranstaltung Personal zur Verfügung gestellt. Bei Veranstaltungen, die über das vereinbarte Ende oder über 24 Uhr hinausgehen, werden dem Veranstalter pro Mitarbeiter und Stunde 25.00 Euro inklusive der derzeit gültigen MwSt. in Rechnung gestellt.

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden dem Veranstalter alle Getränke nach tatsächlichen Verbrauch berechnet.

Das Hotel benötigt bei allen Veranstaltungen bis spätestens 2 Arbeitstagen vor Beginn der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen. Eine Garantiezahl muss der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels in Textform mitgeteilt werden und bedarf der Rückbestätigung. Diese angegebene Zahl der teilnehmenden Personen gilt in Folge als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, so wird das Hotel nach der tatsächlich anwesenden Personenanzahl abrechnen. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl von über 10% ist das Hotel gegenüber dem Veranstalter berechtigt, die Preise neu zu berechnen und/oder die bestätigten Räumlichkeiten zu tauschen. Ändern oder verschieben sich die Schlusszeiten der Veranstaltung, so bedarf dieses der unverzüglichen Mitteilung des Veranstalters in Textform und der Rückbestätigung der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht unverzüglich, so kann das Hotel dem Veranstalter zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.

7.3       Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

7.4       Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

7.5       Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

7.6       Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

7.7       Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

7.8       Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

7.9       Für Beschädigungen der Einrichtung und/oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

7.10      Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

7.11      Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

8          HAFTUNG DES HOTELS

8.1       Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 der AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2       Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.3       Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5 der AGB.

8.4       Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5 der ASGB.

9          ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

9.1       Die EU bietet zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung eine Plattform unter:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DEhttp://ec.europa.eu/consumers/odr

9.2       Das Hotel ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Dienstleistungen im Freizeitbereich: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de) teilzunehmen.

10        SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1      Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2      Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das für den Sitz des Hotels jeweils örtlich zuständige Gericht. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das jeweils für den Sitz des Hotels örtlich zuständige Gericht. Das Hotel ist nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3      Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) für den Kauf und die Verwendung von Tickets der Seezeitlodge Hotel GmbH


Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für den Erwerb und die Verwendung von Tickets zu Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH (bspw. zur Küchenparty). Der Erwerber und/oder Inhaber akzeptiert diese ATGB durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets.

  1. Ticketbestellung
  2. Tickets für Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH sind grundsätzlich nur bei der Seezeitlodge Hotel GmbH oder autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
  3. Eine nachträgliche Änderung oder Zurücknahme der Bestellung ist nicht möglich. Die Seezeitlodge Hotel GmbH nimmt das vom Kunden abgegebene Angebot erst mit ausdrücklicher Erklärung oder der Absendung der Tickets an den Kunden an.
  4. Zahlung
  5. Die Seezeitlodge Hotel GmbH behält sich das Eigentum an den verwendeten Tickets bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung durch den Kunden vor. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sofern der Kunde seiner Verpflichtung zur Begleichung des Rechnungsbetrags nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt
  6. Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist berechtigt, die Bestellung zu kündigen, sofern der Kunde seiner Verpflichtung zur Begleichung des Rechnungsbetrags nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt und keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
  7. Autorisierten Vorverkaufsstellen bleibt es vorbehalten, abweichende Bestimmungen zu treffen.
  8. Versand der Tickets
  9. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr des Ticketversands. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Seezeitlodge Hotel GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
  10. Die Verpflichtung zur Auswahl eines geeigneten Transportunternehmens liegt bei der Seezeitlodge Hotel GmbH.
  11. Beanstandungen
  12. Der Käufer hat die Tickets nach Erhalt daraufhin zu prüfen, ob Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Ort mit seiner Bestellung übereinstimmen. Eine Beanstandung fehlerhafter Tickets hat er der Seezeitlodge Hotel GmbH gegenüber schriftlich oder auf dem Postweg unverzüglich, spätestens jedoch binnen dreier Arbeitstage nach Zugang der Tickets an die Kontaktdaten mitzuteilen, die unter Ziffer 8 mitgeteilt werden.
  13. Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets bestehen nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen nicht mehr. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail.
  14. Umtausch und Rückerstattung
  15. Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tickets, die untergehen oder dem Kunden Abhandenkommen werden weder ersetzt, noch zurückerstattet.
  16. Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist berechtigt, Änderungen oder Variationen am Programm vorzunehmen, sofern dies besondere Vorkommnisse erfordern, die nicht im Einflussbereich der Seezeitlodge Hotel GmbH liegen.
  17. Der Kunde hat Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises sowie aller berechneten Gebühren, wenn Veranstaltungen abgesagt werden.
  18. Kein Weiterverkauf der Tickets
  19. Dem Kunden ist der Erwerb der Tickets ausschließlich zur privaten Nutzung gestattet.
  20. Ticketinhabern ist es daher ausdrücklich untersagt, Tickets zu kommerziellen Zwecken und/oder mit Gewinnerzielungsabsicht weiterzugeben oder weiterzuveräußern. Hierzu zählen insbesondere:
    1. die Weitergabe der Tickets zu einem höheren Preis als dem ursprünglichen Kaufpreis, auch wenn dies im privaten Rahmen passiert,
    2. die Weitergabe der Tickets als Werbegeschenk oder zu Zwecken der Vermarktung, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Seezeitlodge Hotel GmbH genehmigt ist,
    3. das Anbieten der Tickets bei Internetauktionen oder vergleichbaren Diensten, sowie
    4. die gewerbliche und oder kommerzielle Weiterveräußerung der Tickets, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Seezeitlodge Hotel GmbH genehmigt ist.
  21. Im Falle einer Weitergabe des Tickets ist die Seezeitlodge Hotel GmbH berechtigt, vom Kunden Auskunft über den neuen Inhaber des Tickets (insb. über dessen Namen, Kontaktdaten und Geburtsdatum) zu verlangen.
  22. Das Ticket wird ungültig, sofern es vom Erwerber für die in dieser Ziffer genannten Zwecke verwendet wird oder der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB verstößt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich die Seezeitlodge Hotel GmbH das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und/ oder weitere zivil- und/ oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
  23. Recht am eigenen Bild

Bei den Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist dazu berechtigt, Fotos und Filme der Veranstaltung für journalistische Fachartikel oder ihre eigene Internetpräsenz zu nutzen. Die Teilnahme des Kunden stellt eine eindeutig bestätigende Handlung dar, durch die er sich hiermit einverstanden erklärt. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Seezeitlodge GmbH können unter https://seezeitlodge-bostalsee.de/datenschutz/ eingesehen werden.

  1. Kontaktdaten der Seezeitlodge Hotel GmbH

Am Bostalsee 1

66625 Gonnesweiler

Telefon: +49 6852 80 98 0

E-Mail: mail@seezeitlodge.de

Geschäftsführer: Kathrin Sersch, Christian Sersch

  1. Haftungsausschluss
  2. Der Kunde hält sich auf eigene Gefahr am und im Veranstaltungsort auf.
  3. Die Seezeitlodge Hotel GmbH haftet bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Seezeitlodge Hotel GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Die Haftung der Seezeitlodge Hotel GmbH ist auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern es zu Schäden kommt, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit der Seezeitlodge Hotel GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten beruhen.
  6. Haftungsbeschränkungen und/oder Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit die Seezeitlodge Hotel GmbH eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  7. Datenschutz
  8. Die Seezeitlodge Hotel GmbH verarbeitet sämtliche personenbezogene Daten des Kunden, unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Insbesondere werden die Daten zur Durchführung des Vertrags mit dem Kunden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) im für den Vertrag erforderlichen Umfang verarbeitet.
  9. Soweit dies für die Durchführung des Vertrags, insbesondere für die Abwicklung und den Ticketversand erforderlich ist, ist die Seezeitlodge Hotel GmbH zur Weitergabe der Daten an sorgfältig ausgewählte Tritte unter Beachtung des Datenschutzrechts berechtigt. Sofern ein berechtigtes Interesse der Seezeitlodge Hotel GmbH besteht, ist diese ferner berechtigt, die Daten zur Verwendung von Direktwerbung zu nutzen.
  10. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Betroffenen finden diese unter https://seezeitlodge-bostalsee.de/datenschutz/
  11. Gerichtsstand
  12. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz des Hotels jeweils örtlich zuständige Gericht. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das jeweils für den Sitz des Hotels örtlich zuständige Gericht. Das Hotel ist nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt der Sitz des Hotels ebenfalls als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  13. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Angebote des Hotels


Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Seezeit Spa, Infinity Pool, Indoor

Zum Kennenlernen, Verlieben und Wiederkommen! Erleben Sie die Seezeitlodge
mit all Ihrer Originalität und mit magischen Blicken auf den Bostalsee. Erleben Sie eine besondere Seezeit!

3 Nächte, ab 649.00 EUR

Luftaufnahme vom Seezeitlodge - Hotel & Spa | Bostalsee | St. Wendel - Saarland

Zum Kennenlernen, Verlieben und Wiederkommen! Entdecken Sie die Seezeitlodge
mit all Ihrer Originalität und mit magischen Blicken auf den Bostalsee.

5 Nächte, ab 929.00 EUR

Seezeitlodge Hotel und Spa am Bostalsee - Restaurant Lumi

Seezeit zu zweit - Ihre kleine Flucht zu zweit. Die Seezeitlodge ist ein schönes Versteck vor dem Wirbelwind der Termine. Vor Hektik und Stress. Versprochen! Wir verraten Ihrem Alltag nicht, dass Sie bei uns sind! 

4 Nächte, ab 989.00 EUR

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Feuerstelle, Sonnenuntergang

Feiertagstrio - Ihr verlängertes Feiertagswochenende mit 3 Nächten. Lust auf ungestörte Zeit mit Ihren Lieblingsmenschen? Lust auf intensive Feiertage zwischen See und Wald?

3 Nächte, ab 719.00 EUR

Zimmerkategorien des Hotels


Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Wohlfühlkoje, Basiszimmer

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Wohlfühlkojen liegen auf der seeabgewandten Seite, über dem Eingangsbereich.

ab 215.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Wohlfühlkoje, Basiszimmer

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Waldzimmer liegen auf der seeabgewandten Seite mit Blick ins Grüne oder auf unseren NaturBadeteich.

ab 245.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Seezimmer, Seeblick

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Zimmer dieser Kategorie sind zur Seeseite ausgerichtet.

ab 275.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Seezimmer, Seeblick

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Diese Seezimmer sind frontal zum See ausgerichtet.

ab 295.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Kleine Waldsuite, Weitblick Natur, Kraftort

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Kleinen Waldsuiten auf der 2. Etage sind zu unserem Kraftplatz, dem Außensaunadorf ausgerichtet.

ab 325.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Kleine Seesuite, Seeblick

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Suiten dieser Kategorie sind zum See ausgerichtet.

ab 345.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Traumblick Suite, Seeblick

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Diese Eck-Suiten sind zum See ausgerichtet.

ab 375.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Feuer Suite, Seeblick

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Feuer Suite ist frontal zum See ausgerichtet und liegt im 1. Obergeschoss.

ab 415.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Lieblings Suite, Seeblick

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Lieblings Suite ist frontal zum See ausgerichtet und liegt im 2. Obergeschoss.

ab 415.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel und Spa am Bostalsee - Zimmer Seeblick Innenansicht

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Zimmer dieser Kategorie auf der 1. Etage über dem Seezeit Spa sind zur Seeseite ausgerichtet und punkten mit einer eigenen Terrasse.

ab 305.00 EUR p.P.

Seezeitlodge Hotel & Spa, Bostalsee, Saarland, Kleine Waldsuite, Weitblick Natur, Kraftort

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Die Gartenlogen Suiten auf der 1. Etage sind zu unserem Kraftplatz, dem Außensaunadorf ausgerichtet.

ab 335.00 EUR p.P.

Kommen Sie rein! Jedes Zimmer ein Stück Urlaub. Naturschön im Lodge-Stil.
Diese Zweiraum-Suite auf der 1. Etage über dem Seezeit Spa ist zur Seeseite ausgerichtet und punktet mit eigener Sauna und Whirlwanne.

ab 485.00 EUR p.P.

Podcast-Episoden aus dem Hotel

Spirituelle Kraftorte in Natur und Architektur

Wibke Metzger, Kathrin Sersch

Kraftorte in der Natur und in der Architektur sind Orte, an denen man sich besonders wohlfühlt. An denen es leichter gelingt, zur Ruhe zu kommen und neue Kraft zu tanken. In dieser Folge des Wellness-Podcast: Be well and enjoy! erzählt Kathrin Sersch von der Seezeitlodge, wie solche Kraftorte die Planung des Wellnesshotels am Bostalsee beeinflusst haben. Und wie Gäste heute die besondere Energie wahrnehmen.

Keltische Rituale im Rhythmus der Jahreszeiten neu interpretiert

Michael Altewischer, Kathrin Sersch

In dieser Podcast-Episode spricht Michael Altewischer mit Kathrin Sersch von der Seezeitlodge Hotel & Spa über Spa Rituale, Sonnenwendfeiern, Kulinarik und das alles mit Bezug auf die keltische Kultur der Mittelgebirgs-Region im heutigen Naturpark Saar-Hunsrück. Keltische Einflüsse haben die europäische Kultur nachhaltig geprägt. Wie Einflüsse und Riten neu interpretiert und erlebbar gemacht wurden, erfahren Sie in diesem Wellness-Podcast ...

Alte Gemüsesorten & Co: Leckere Vielfalt in der modernen Küche!

Wibke Metzger, Daniel Schöfisch

Alte Gemüsesorten, essbare Wildpflanzen und fast vergessene Konservierungsmethoden: In dieser Folge dreht sich im Wellness-Podcast alles um alte Vielfalt in der modernen Küche. Daniel Schöfisch, Chef de Cuisine in der Seezeitlodge, verrät warum bei ihm mehr als eine Karottensorte auf den Teller kommt, welches Kraut sein persönlicher Geheimtipp für den Küchengarten ist und wie abwechslungsreich die Waldküche sein kann.

Hotel Voucher

Luftaufnahme vom Seezeitlodge - Hotel & Spa | Bostalsee | St. Wendel - Saarland

Seezeitlodge Hotel & Spa

Im Südwesten Deutschlands
Saarland | Hunsrück | Gonnesweiler l Bostalsee

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Lage & Anfahrt

Unser Wellnesshotel liegt

Die Seezeitlodge liegt inmitten des Naturparks Saar-Hunsrück im nordöstlichen Teil des Saarlandes, auf einem kleinen bewaldeten Kap, mit Blick über den Bostalsee im Sankt Wendeler Land. 

Anreise mit dem Auto

Von der Landeshauptstadt Saarbrücken aus ist die Seezeitlodge über die A1 Richtung Trier in einer Stunde erreichbar. Von Frankfurt aus fährt man gut zwei Stunden über Kaiserslautern und die A62. Von Köln braucht man etwa 2,5 Stunden über die A1 und A62. München liegt rund 500 Kilometer und damit gut fünf Autostunden entfernt.

Anreise mit dem Zug

Von Frankfurt aus sind es mit dem Regionalzug gut zwei Stunden bis zum nächstgelegenen Bahnhof Türkismühle. Von Köln aus fährt man mit der Bahn zwischen drei und 3,5 Stunden bis Türkismühle. Von München braucht der Zug knapp sechs Stunden nach Türkismühle, von Zürich aus sind es 6,5 Stunden. Vom Hauptbahnhof Saarbrücken erreicht man Türkismühle mit dem öffentlichen Nahverkehr in 40 Minuten, von dort aus gibt es nach Absprache mit dem Hotel einen Gästeshuttle zur Seezeitlodge.

Anreise mit dem Flugzeug

Luxair-Lufthansa bedient täglich von Hamburg aus den Flughafen Saarbrücken. Von Saarbrücken fahren Gäste zum Bahnhof Türkismühlen, von dort bringt sie ein kostenloser Gästeshuttle nach Absprache zum Hotel.

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Kontakt

Seezeitlodge Hotel & Spa

Saarland | Hunsrück

Am Bostalsee 1
66625 Gonnesweiler

https://www.seezeitlodge.de
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Telefon: +49 68 52 80 98 0