Vitalia Seehotel
Wellness an der Ostsee
Schleswig-Holstein
|
Holsteinische Schweiz
|
Bad Segeberg
81%
4840 Bewertungen
Vitalia Seehotel
Wellness an der Ostsee
Schleswig-Holstein
|
Holsteinische Schweiz
|
Bad Segeberg
81%
4840 Bewertungen
Hotel Beschreibung
Das Wellnesshotel Vitalia Seehotel in der Holsteinischen Schweiz, Schleswig-Holstein, liegt direkt am großen Segeberger See. Ob vom Panoramapool im Wellnessbereich, dem Seerestaurant oder einem der hellen Zimmer und Suiten: Überall genießen Gäste hier den Ausblick auf den See. Die leicht hügelige Landschaft um das Wellnesshotel mit viel Wald und weiteren Seen, bietet gute Voraussetzungen für Sportarten wie Wandern, Radfahren, Walking, Jogging und Golf.
Die wohl bekannteste Erhebung in der Region ist der Kalkberg, der Bad Segeberg zum Mineralheilbad gemacht hat. Die unter dem Berg gewonnene Sole wird unter anderem für Badekuren genutzt und dient beispielsweise der Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates, der Gelenke und der Wirbelsäule sowie verschiedener Regulationsstörungen. Im Vitalia Seehotel können Gäste darüber hinaus eine Solegrotte nutzen, welche die Bad Segeberger Kalkbergsole enthält.
Ein weiterer Schwerpunkt des Wellnesshotels ist, neben der Gesundheitsprävention, das Schönheitsprogramm im Vitalia Spa. Verwöhnen lassen kann man sich zudem bei Wellness-Angeboten wie Ayurveda oder klassischen Massagen. Der Gaumen kommt im Restaurant bei einer mediterran inspirierten Küche und der umfassenden Weinkarte auf seine Kosten.
Im 1.500 qm großen Vitalia Spa genießen Gäste die Aussicht auf die Ufer- und Seelandschaft Schleswig-Holsteins. Das natürliche Heilmittel der Stadt Bad Segeberg, die fluoridhaltige Sole (28 %) kann im Vitalia Seehotel in der Solegrotte inhaliert werden. Ein Panoramaschwimmbad mit Wasserfall, Saunen mit Seeblick und ein japanisches Duftbad sowie der Tempel der Sinne, laden zum Entspannen und Verweilen ein.
Für Anwendungen stehen ein Rasulbad, das Hamam, ein nostalgischer Bronzezuber für Bäder und ein asiatisch-orientalisches Bad zur Verfügung. Außerdem können Gäste klassische oder ayurvedische Massagen und pflegende Gesichts- und Ganzkörperanwendungen buchen.
Beauty
Ein Schwerpunkt des Wellnesshotels ist das Schönheitsprogramm im Vitalia Spa. Hier gibt es vielfältige kosmetische Behandlungen für Gesicht, Hals und Dekolleté, bei denen Produkte von Thalgo, Dr. Babor und Ligne St. Barth genutzt werden. Eine speziell auf die Hautbedürfnisse des Mannes abgestimmte Serie wird für Pflege- und Wellnesserlebnisse für den Herrn genutzt.
Neben klassischen Beautyprogrammen für Gesicht und Körper, können Gäste hier exotische Beautyrituale erleben. Außerdem stehen Make-up-Beratungen sowie Pediküre und Maniküre zur Auswahl.
Beliebte Ausflugsorte sind die Städte Lübeck, Hamburg und Kiel. Die nahe gelegenen Sandstrände der Ostsee und die Landschaft der Holsteinischen Schweiz bieten sich für verschiedenste Outdoor Aktivitäten wie Wandern, Joggen, Fahrradfahren und Schwimmen an. Die Rad- und Wanderwege sind hier gut markiert. Für Kulturbegeisterte sind die Karl-May-Festspiele und das Museum 'Noctalis' über Fledermäuse besondere Highlights der Region.
Sport
Die Region um das Wellnesshotel eignet sich gut für Sportarten wie Wandern, Radfahren, Walking, Jogging und Golf.
Fitness
Das Kursprogramm des Vitalia Gesundheitszentrums umfasst unter anderem Nordic Walking, Aquafitness, Qi Gong und Tai Chi.
Vitalia Seerestaurant
Stimmungsvolle Atmosphäre mit Blick auf die See- und Uferlandschaft bietet das Seerestaurant mit Wintergarten und Seeterrasse. Die mediterrane Frischeküche von Chefkoch Heiko Zimmat wird ergänzt durch exzellente Weine aus dem gut sortierten Keller. Themenabende, Gourmet-Veranstaltungen und Themen-Menüs bieten lukullische Überraschungen für die Gäste.
Leonardo Bar & Winery
In der Bar kann bei einem Aperitif der Abend eingeleitet werden. Gleichzeitig ist hier der richtige Platz, um den Tag bei einem Cocktail oder Lieblingsgetränk ausklingen zu lassen. Einmal in der Woche wird hier außerdem das Tanzbein geschwungen.
- Rhassoulbad
- Spa-Maniküre
- Babybett
- Bademantel
- St. Barth Harmony short - Teilkörpermassage
- Abhyanga Ganzkörperölmassage
- Haustier
- Rosenblütenbad
- Flasche Champagner
- Sesam Körperpeeling
- Flasche Haussekt
- Nachtkerzenölpackung
- Candle-Light-Dinner
- Bademantel
- WLAN auf dem Zimmer
- Vitalia Spa Bereich
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Allergiker-Zimmer
- Haustiere erlaubt
- Ruhige Zimmer
- Anzahl Zimmer: 42
Angebotsschwerpunkt
- Familienfreundlich
- Paarwellness
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
- Gerichte für Allergiker
Wellness & Spa
- Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 1500
Badeerlebnisse
- Whirlpool
- Massagedüsen
- Innenpool ( in qm): 135
- Solebecken
- Gegenstromanlage
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Bio Sauna (40°-60°C)
- Dampfbad
- Aroma Dampfbad
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 11
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
- Apparative Kosmetik
- Naturkosmetik
Körperanwendungen
- Wellness-Massagen
- Entspannungsbäder
- Rasulbad
Sport, Natur & Kursangebote
- Fitnessraum
- Anzahl der Fitnessgeräte
Sportmöglichkeiten
- Golfplatz in der Nähe
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die VITALIA HOLDING UND SERVICE GMBH (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bad Segeberg. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Amtsgericht Kiel.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Im 1.500 qm großen Vitalia Spa genießen Gäste die Aussicht auf die Ufer- und Seelandschaft Schleswig-Holsteins. Das natürliche Heilmittel der Stadt Bad Segeberg, die fluoridhaltige Sole (28 %) kann im Vitalia Seehotel in der Solegrotte inhaliert werden. Ein Panoramaschwimmbad mit Wasserfall, Saunen mit Seeblick und ein japanisches Duftbad sowie der Tempel der Sinne, laden zum Entspannen und Verweilen ein.
Für Anwendungen stehen ein Rasulbad, das Hamam, ein nostalgischer Bronzezuber für Bäder und ein asiatisch-orientalisches Bad zur Verfügung. Außerdem können Gäste klassische oder ayurvedische Massagen und pflegende Gesichts- und Ganzkörperanwendungen buchen.
Beauty
Ein Schwerpunkt des Wellnesshotels ist das Schönheitsprogramm im Vitalia Spa. Hier gibt es vielfältige kosmetische Behandlungen für Gesicht, Hals und Dekolleté, bei denen Produkte von Thalgo, Dr. Babor und Ligne St. Barth genutzt werden. Eine speziell auf die Hautbedürfnisse des Mannes abgestimmte Serie wird für Pflege- und Wellnesserlebnisse für den Herrn genutzt.
Neben klassischen Beautyprogrammen für Gesicht und Körper, können Gäste hier exotische Beautyrituale erleben. Außerdem stehen Make-up-Beratungen sowie Pediküre und Maniküre zur Auswahl.
Beliebte Ausflugsorte sind die Städte Lübeck, Hamburg und Kiel. Die nahe gelegenen Sandstrände der Ostsee und die Landschaft der Holsteinischen Schweiz bieten sich für verschiedenste Outdoor Aktivitäten wie Wandern, Joggen, Fahrradfahren und Schwimmen an. Die Rad- und Wanderwege sind hier gut markiert. Für Kulturbegeisterte sind die Karl-May-Festspiele und das Museum 'Noctalis' über Fledermäuse besondere Highlights der Region.
Sport
Die Region um das Wellnesshotel eignet sich gut für Sportarten wie Wandern, Radfahren, Walking, Jogging und Golf.
Fitness
Das Kursprogramm des Vitalia Gesundheitszentrums umfasst unter anderem Nordic Walking, Aquafitness, Qi Gong und Tai Chi.
Vitalia Seerestaurant
Stimmungsvolle Atmosphäre mit Blick auf die See- und Uferlandschaft bietet das Seerestaurant mit Wintergarten und Seeterrasse. Die mediterrane Frischeküche von Chefkoch Heiko Zimmat wird ergänzt durch exzellente Weine aus dem gut sortierten Keller. Themenabende, Gourmet-Veranstaltungen und Themen-Menüs bieten lukullische Überraschungen für die Gäste.
Leonardo Bar & Winery
In der Bar kann bei einem Aperitif der Abend eingeleitet werden. Gleichzeitig ist hier der richtige Platz, um den Tag bei einem Cocktail oder Lieblingsgetränk ausklingen zu lassen. Einmal in der Woche wird hier außerdem das Tanzbein geschwungen.
- Rhassoulbad
- Spa-Maniküre
- Babybett
- Bademantel
- St. Barth Harmony short - Teilkörpermassage
- Abhyanga Ganzkörperölmassage
- Haustier
- Rosenblütenbad
- Flasche Champagner
- Sesam Körperpeeling
- Flasche Haussekt
- Nachtkerzenölpackung
- Candle-Light-Dinner
- Bademantel
- WLAN auf dem Zimmer
- Vitalia Spa Bereich
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Allergiker-Zimmer
- Haustiere erlaubt
- Ruhige Zimmer
- Anzahl Zimmer: 42
Angebotsschwerpunkt
- Familienfreundlich
- Paarwellness
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
- Gerichte für Allergiker
Wellness & Spa
- Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 1500
Badeerlebnisse
- Whirlpool
- Massagedüsen
- Innenpool ( in qm): 135
- Solebecken
- Gegenstromanlage
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Bio Sauna (40°-60°C)
- Dampfbad
- Aroma Dampfbad
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 11
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
- Apparative Kosmetik
- Naturkosmetik
Körperanwendungen
- Wellness-Massagen
- Entspannungsbäder
- Rasulbad
Sport, Natur & Kursangebote
- Fitnessraum
- Anzahl der Fitnessgeräte
Sportmöglichkeiten
- Golfplatz in der Nähe
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die VITALIA HOLDING UND SERVICE GMBH (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bad Segeberg. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Amtsgericht Kiel.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Podcast-Episoden aus dem Hotel
Lage & Anfahrt
Unser Wellnesshotel liegt
Das Wellnesshotel liegt naturnah, direkt am „Großen Segeberger See“ in der Holsteinischen Schweiz und doch nicht weit von Hamburg oder Lübeck entfernt. Hier, im nordöstlichen Schleswig-Holstein liegt der Kurort Bad Segeberg mitten im Ferienland zwischen Nord- und Ostsee. Eingebettet in die wunderschöne See- und Uferlandschaft, ist das Vitalia Seehotel idyllisch und zugleich zentral gelegen.
Anreise mit dem Auto
- A 21 (Kiel-Hamburg) Abfahrt Bad Segeberg
- Richtung Kurzentrum
- A 7 (Flensburg-Hamburg) Abfahrt Bad Bramstedt
- B 206 Richtung Bad Segeberg
- A 1 (Hamburg-Puttgarden) Abfahrt Bargteheide / A 21 / B 432 Richtung Bad Segeberg
Anreise mit dem Zug
- Bahnhof Bad Segeberg - 2 km
- Bahnhof Bad Oldesloe (IR/IC) - 20 km
- Bahnhof Lübeck / Bahnhof Neumünster – 30
Anreise mit dem Flugzeug
- Bahnhof Bad Segeberg - 2 km
- Bahnhof Bad Oldesloe (IR/IC) - 20 km
- Bahnhof Lübeck / Bahnhof Neumünster – 30
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